Energieausweis


Wann ist ein Energieausweis zu erstellen?

 

Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenklima unter Einsatz von Energie konditioniert (beheizt oder gekühlt) wird und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausgestaltet sind. Zu den Nutzungsobjekten zählen Wohnungen, Geschäfts- und sonstige selbständige Räumlichkeiten.